Altstätten, 1. Januar 2022
1. VEREINBARUNG UND DIENSTLEISTUNGEN.
A. Vereinbarung. Die BUREAU54 GMBH («BUREAU54») verpflichtet sich, die Dienstleistungen («Dienstleistungen») gemäss Offerte (gilt auch für Offerten mit anderer Bezeichnung, wie z.B. «Angebot») für den in der Offerte genannten Kunden zu erbringen. Dieses Dokument beschreibt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») für die Dienstleistungen und bildet zusammen mit der Offerte die Vereinbarung («Vereinbarung»). Die AGB gelten auch für alle früher oder später vereinbarten Dienstleistungen, die BUREAU54 für den Kunden erbringt, sofern nicht eine andere Version der AGB für jene Dienstleistungen vereinbart wurde oder wird. Die Vereinbarung tritt mit stillschweigender oder ausdrücklicher Genehmigung der Offerte durch den Kunden in Kraft. Ist die Offerte nach 30 Tagen noch nicht genehmigt, ist BUREAU54 nicht mehr an diese gebunden.
B. Mehrere Dienstleister. Der Kunde ist grundsätzlich frei, neben BUREAU54 auch andere Dienstleister mit Erbringung derselben oder ähnlicher Leistungen zu beauftragen. Wo eine parallele Tätigkeit mehrerer Dienstleister sich negativ auf das Ergebnis auswirken kann (bspw. bei komplexen Webseitenprojekten) nimmt er die allfälligen daraus entstehenden negativen Folgen, wie bspw. Zusatzkosten und verminderte Wirkung der Leistungen, in Kauf.
C. Subunternehmer. BUREAU54 kann für ihre Leistungserbringung unter Wahrung der Vertraulichkeit Sub- unternehmer beiziehen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Obwohl BUREAU54 im Rahmen seiner Dienstleistungen allenfalls mit Drittanbietern, wie bspw. Fotografen, Textern, etc. oder auch digitalen Anbietern wie bspw. Meta, Google, etc. zusammenarbeitet («Unterstützende Drittanbieter»), handelt es sich dabei nicht um Subunternehmer von BUREAU54. BUREAU54 unterstützt in diesem Bereich lediglich ihre Kunden in der Bedienung der von unterstützten Drittanbietern angebotenen Werkzeuge.
D. Gewährleistung. BUREAU54 erbringt ihre Dienstleistungen gewissenhaft und nach Branchenuszanz. Alle weitergehenden Gewährleistungen werden ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere kann BUREAU54 keine Gewähr dafür leisten, dass getroffene Massnahmen bei Unterstützenden Drittanbietern die gewünschten Wirkungen nach sich ziehen.
2. PFLICHTEN DES KUNDEN.
A. Vergütung. Der Kunde verpflichtet sich, BUREAU54 für ihre Dienstleistungen die in der Offerte vereinbarte Vergütung zu bezahlen («Rechnung» oder «Vergütung»). Wenn weitere Leistungen als ursprünglich offeriert abgerufen werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt (sofern im Einzelfall nicht eine höhere Entschädigung vereinbart ist). Bei mehr als 10% Abweichung gegenüber der Offerte nimmt BUREAU54 vor der Rechnungsstellung Rücksprache mit dem Kunden.
B. Drittkosten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten, welche für Leistungen Dritter anfallen («Drittkosten»), jeweils umgehend zu bezahlen. BUREAU54 entbindet sich hiermit für jeglichen Schaden, der ihr durch Nichtbezahlung von Drittkosten entstehen könnte. BUREAU54 behält sich vor,Rechnungen für Drittkosten direkt dem Kunden zur Begleichung weiterzuleiten.
C. Rechnungsstellung, Zahlung, Steuern. Bei Auftragsbestätigung löst BUREAU54 eine erste Akontorechnung von 1/2 des Gesamtbetrages zum Start des Projektes aus. Drittkosten werden sobald diese von BUREAU54 kontrolliert wurden, sofort dem Kunden zur direkten Begleichung weitergeleitet. Rechnungen sind zahlbar innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum. Bleibt eine Zahlung aus, sendet BUREAU54 dem Kunden eine Zahlungserinnerung mit Zahlungsfrist von 10 Tagen und ist berechtigt, ihre Leistungen ohne weitere Mitteilung einzustellen und übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Schäden, die dem Kunden hieraus entstehen. Alle angegebenen Preise verstehen sich in CHF zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders ausgewiesen.
D. Weitere Kundenpflichten. Der Kunde verpflichtet sich, nötige Mitwirkungshandlungen, wie z.B. zur Verfügung stellen von Bildern oder Texten oder Bestätigung von Formulierungs- oder Gestaltungsvorschlägen, umgehend vorzunehmen. Kommt der Kunde seinen Pflichten gemäss dieser Ziffer nicht nach, so kann BUREAU54 ihre Leistung bis zur Vornahme der Handlung aussetzen und der Kunde trägt die Zusatzkosten, die aus der Verzögerung entstehen. Besteht die Handlung in einer Zustimmung, wird diese angenommen, sofern nach schriftlicher Ansetzung einer Frist (E-Mail genügt) von 5 Tagen kein Widerspruch bei BUREAU54 eingegangen ist.
3. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
A. Laufzeit. Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit ihrem Inkrafttreten und dauert bis zum Abschluss der in der Offerte aufgeführten Leistungen oder – bei wiederkehrenden Leistungen – bis zum Ende der genannten Leistungsperiode.Sofern bei wiederkehrenden Leistungen die Vereinbarung nicht wie in Ziffer 3B vorgesehen gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit in Bezug auf diese Leistung um eine weitere Leistungsperiode gleicher Länge.
B. Kündigung. Ein Auftrag zur Erstellung eines bestimmten Produkts kann nach Beauftragung nicht mehr gekündigt werden. Bei wiederkehrenden Leistungen können beide Parteien die Vereinbarung jederzeit auf Ende eines Monats kündigen (per Mail oder Brief). Der Kunde hat alle bis zum Kündigungstermin aufgelaufenen Vergütungen und Drittkosten zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ.
A. Vertrauliche Informationen. Jede Partei behandelt alle nicht-öffentlichen Informationen, die von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind («Vertrauliche Informationen»), vertraulich und (I) schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor unbefugter Offenlegung mit mindestens der gleichen Sorgfalt, mit der sie ihre eigenen Vertraulichen Informationen schützt, aber mit nicht weniger als der gebotenen Sorgfalt, (II) darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben; vorausgesetzt jedoch immer, dass Vertrauliche Informationen des Kunden bei Bedarf offenlegen kann, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, und (III) verwendet die Vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschliesslich im Zusammenhang mit den im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen.
B. Datenschutz und UWG. Jede Partei verpflichtet sich, die anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten und angemessene technische undorganisatorische Massnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass allenfalls ausgetauschte Personendaten angemessen geschützt sind. Soweit BUREAU54 im Auftrag des Kunden Personendaten, Bilder etc. bearbeitet, wird sie diese nur so bearbeiten und verwenden, wie der Kunde selbst es tun dürfte. Der Kunde wird BUREAU54 nur zu solchen Bearbeitungen anweisen, die mit den anwendbaren Gesetzen, insbesondere dem Datenschutzgesetz und dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, in Einklang stehen und für die er alle nötigen Handlungen, wie z.B. Einholen der Zustimmung von Endkunden, vorgenommen hat. Verletzt er seine Pflichten nach dieser Ziffer so hält er BUREAU54 vollumfänglich schadlos für allen Schaden (inkl. Kosten für Rechtsvertretung), der ihr hierdurch entsteht.
C. Pflichten bei Beendigung. Die Pflichten der Parteien nach Ziffer 4 bleiben über das Ende der Vereinbarung hinaus für 5 Jahre bestehen. BUREAU54 verpflichtet sich nach Erhalt des ausgestellten Rechnungsbetrages eine Datensicherung des ausgeführten Projektes über 5 Jahre zu gewährleisten.
5. IMMATERIALGÜTERRECHT.
A. BUREAU54 Immaterialgüterrechte. BUREAU54 behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Immaterialgüterrechte, insbesondere alle Urheberrechte sowie die Rechte an den Produkten, ihrem Know-how und dem Kunden allfällig zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie beispielsweise Schulungs- oder Werbeunterlagen.
B. Kunden Immaterialgüterrechte. Soweit BUREAU54 im Rahmen ihrer Leistungserbringung spezifisch für einen Kunden einen Inhalt entwickelt hat, überträgt sie diesem die zugehörigen Immaterialgüterrechte unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung aller gestellten Rechnungen.
C. Immaterialgüterrechte Dritter. Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er BUREAU54 nur solche Inhalte zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung stellt, deren Immaterialgüterrechte entweder ausschließlich in seinem Eigentum sind oder zu deren Weitergabe zur Verarbeitung gemäss dieser Vereinbarung er berechtigt ist. Bei Verletzung dieser Pflicht hält er BUREAU54 vollumfänglich schadlos für allen Schaden (inkl. Kosten für Rechtsvertretung), der ihr hierdurch entsteht.
6. HAFTUNG.
BUREAU54 haftet für den direkten Schaden, der aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung entsteht. In allen anderen Fällen ist ihre Haftung ausgeschlossen, insbesondere bei Folgeschäden oder indirekten Schäden, wie z.B. entgangenem Gewinn oder vergeblichen Aufwendungen. BUREAU54 haftet insbesondere nicht für Schäden, die entstehen, weil der Kunde Empfehlungen von BUREAU54 nicht beachtet und Schäden, die durch Dritte, insbesondere unterstützende Drittanbieter, verursacht wurden.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN.
A. Vollständige Vereinbarung, Schriftlichkeit. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen, gleichzeitigen Absprachen der Parteien über diesen Gegenstand. Sie kann abgesehen von Ziffer 7B nur schriftlich und ordnungsgemäss beidseitig unterzeichnet angepasst, geändert oder ergänzt werden.
B. Änderung der AGB. BUREAU54 behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit anzupassen. Die neue Version wird dem Kunden zugestellt (Mail oder Brief) undist für den Kunden innert 30 Tagen verbindlich, soweit er dies nicht schriftlich innert dieser Frist ablehnt, wobei für ihn dann die bisherige Version in Kraft bleibt.
C. Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung der Vereinbarung für ungültig, nicht durchsetzbar oder nichtig erklärt, lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung unberührt. Die Parteien vereinbaren, dass die jeweilige Bestimmung durch eine gültige, rechtswirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt wird, die dem von den Parteien beabsichtigten und wirtschaftlich angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
D. Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt materiellem Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Altstätten (Schweiz).